TRBS 2121 Teil 2 - die Reform der Technischen Regeln für Betriebssicherheit - Für mehr Sicherheit und weniger Unfälle
Was müssen Unternehmen umsetzen, worauf müssen Sie achten und woher kommen diese Regeln eigentlich?
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle wichtigen Grundsatzinformationen zu dem Thema geben und Ihnen genau die Unterstützung bieten, die Sie als Unternehmen jetzt beachten müssen.
Auf Grund der hohen Zahl von Unfällen, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung von Sprossenleitern stehen, haben die Berufsgenossenschaften beschlossen die sogenannten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) grundlegend zu reformieren.
Der Gesetzgeber hat nun neue Richtlinien zum sicheren Einsatz bzw. der sicheren Verwendung von Leitern für gewerbliche Anwender erlassen. Konkret soll die Sicherheit bei der Verwendung von Leitern gesteigert, und damit der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gestärkt werden. Die Gefährdung von Personen durch Abstürze soll so reduziert oder gänzlich verhindert werden.
Was sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) stellen den aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse dar. Sie fokussieren dabei auf die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Die technischen Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV und der TRBS nachzuweisen und zu dokumentieren.
Wer erstellt die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?
Die TRBS werden durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und angepasst. Offiziell bekannt gegeben werden Sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt.
Seit wann sind neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gültig?
Die überarbeitete TRBS 2121-2 ist seit dem 21. Dezember 2018 gültig. Die Anwendung erfolgt immer auch in Verbindung mit der TRBS 2121 vom Juli 2018.
Nach welchen Verwendungsarten wird unterschieden?
- Tragbare Leitern als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen dürfen unter diesen speziellen Anforderungen verwendet werden:
- Der maximale Höhenunterschied darf 5 m nicht überschreiten. Die Austrittsstelle der Leiter darf nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegen
- Nur für geringe Verwendungsdauer geeignet
- Ein sicherer Aufgang muss durch die Gefährdungsbeurteilung gewährleistet sein
- Die Leiter muss mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen. Die ASR A1.8 und die ASR A2.1 müssen berücksichtigt werden. Ausnahme: Werden Leitern nur sehr selten als Verkehrsweg genutzt, sind auch Höhen über 5 m zulässig (z. B. Zugang zu einer Dachfläche für kleinere Reparaturen).
- Tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz dürfen unter diesen speziellen Anforderungen verwendet werden:
- Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen und der Standplatz auf der Leiter darf nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegen
- Die zugelassene Standhöhe liegt bei max. 2 m (Arbeitshöhe: max. 4 m) und darf nicht überschritten werden (dauerhafter Arbeitsplatz)
- Bei zeitweiligen Arbeiten unter 2 Stunden, wie z.B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten, ist eine Standhöhe von 2 – 5 m in Ordnung, wenn eine Verhältnismäßigkeit gegenüber alternativen sichereren Arbeitsmitteln besteht und die Gefährdungsbeurteilung eine sichere Ausführung der Arbeiten gewährt
Die Änderungen der TRBS und die Auswirkungen für gewerbliche Steigtechnik-Anwender

Um zu prüfen ob die Leiter eingesetzt werden darf, sind unter anderem folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die Leiter das richtige Arbeitsmittel?
Hier sollte eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden um zu ermitteln, welche Leitern mit welchem Anbauteil oder Zubehörteil die Anforderung an einen Arbeitsplatz erfüllt. - Entsprechen die Leitern den aktuellen zum Zeitpunkt der Bereitstellung auf dem Markt geltenden Rechtsvorschriften und allen aktuellen Normen?
- Wird sie gemäß der Gebrauchs- und Betriebsanleitung des Herstellers verwendet?
- Wurden die Verwender entsprechend qualifiziert unterwiesen?
(BetrSichV §12) - Ist die Standsicherheit am aktuellen Einsatzort gewährleistet?
Dabei müssen die Tragfähigkeit des Untergrunds, die ausreichende Größe der Aufstellfläche, die angemessene Leiterfußausbildung, also die Rutschsicherheit und die ausreichende Sicherung/Fixierung gegen Umstürzen und –kippen gewährleistet sein. Weiterhin ist die Leiter auf Verkehrswegen gegen Umstoßen durch Sicherungsmaßnahmen abzusichern. - Ist die Leiter sicher begehbar?
Dabei ist zu prüfen ob die Stufe bzw. die Sprosse in horizontal waagerechter Stellung sicheren Kontakt bietet. Ist das Festhalten mit einer Hand- und somit der Transport von Werkzeug mit z. B. Werkzeugtaschen, -gürtel oder -schürzen möglich?
Bei Einhaltung der Kriterien kann von einer Erfüllung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ausgegangen werden.
Wie kann der sichere Zustand erhalten werden?
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Leitern als Arbeitsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden (§10 BetrSichV). Leitern mit Schäden, die eine sichere Verwendung nicht mehr zulassen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Wann und von wem muss eine fachkundige Prüfung durchgeführt werden?

Vor jeder Verwendung/Inbetriebnahme müssen die Leitern fachkundig durch Inaugenscheinnahme nach §4 der BetrSichV kontrolliert werden:
- Nach offensichtlichen Mängeln/Schäden
- Bei Montage von Anbauteilen oder Instandsetzungen
- Wenn Leitern/Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen
Die Prüfung muss durch eine TRBS 1203 Befähigte Person nach TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln durchgeführt werden. Gerne können Unternehmen ihre Befähigten Personen nach TRBS in unseren Seminaren ausbilden oder die Prüfung von unserem fachkundigen Personal durchführen lassen.
Diese KRAUSE-Produkte entsprechen bereits der TRBS 2121-2
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